Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen von „Limpach’s“ Restaurant & Events liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für den Veranstalter unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
1.3 Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die AGB sind Bestandteil des Vertrags und gelten mit dem Vertragsabschluss als genehmigt. Es gelten jeweils die aktuellen AGB, welche auf der Internetseite limpachs.ch veröffentlicht sind.
1. Leistungen
„Limpach’s“ verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, seinen Auftrag in sorgfältiger Weise auszuführen. „Limpach’s“ ist bemüht, den zeitgerechten und mangelfreien Ablauf des Anlasses zu gewährleisten. Bei der Auswahl der Speisen und Getränke legt „Limpach’s“ Wert auf einwandfreie Qualität. Der Kunde seinerseits ist verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Die Räumlichkeiten werden nur für die vertraglich vereinbarte Art der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Nicht gestattet sind Anlässe, die indirekt oder direkt mit sektiererischem, sexistischem, rassistischem, extremistischem, diskriminierendem oder ähnlichem Gedankengut in Zusammenhang stehen. Das „Limpach’s“ behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen (z.B. bei einer Änderung der ursprünglichen Anzahl Teilnehmenden), sofern die Anforderungen des Veranstalters weiterhin erfüllt werden.
2. Offerten und Auftragsbestätigung
Gestützt auf die Angaben des Kunden erstellt „Limpach’s“ eine detaillierte Offerte. Eine erste Offerte ist kostenlos. Ein Vertrag mit „Limpach’s“ kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei grösseren Aufträgen kann eine schriftliche Bestätigung des Auftrages verlangt werden. Allfällige, über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen, werden von „Limpach’s“ zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl muss bis 48 Stunden vor dem Anlass bestätigt werden und ist verbindlich für die Rechnungsstellung. Die mündliche oder schriftliche Bestätigung dient als Grundlage. Sollte die Teilnehmerzahl grösser sein als angekündigt, gilt die effektive Teilnehmerzahl als Basis für die Rechnungsstellung.
4. Vorauszahlung/Rechnungen
„Limpach’s“ behält sich vor, eine Vorauszahlung von 50% der Anlasssumme zu verlangen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen.
5.1 Annullierungen
Bei einer Annullierung von definitiven Buchungen werden die bestätigten Leistungen wie folgt in Rechnung gestellt:
• bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
• vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Verrechnung von 20 % des vereinbarten Entgelts.
• zwei bis eine Woche(n) vor Veranstaltungsbeginn: Verrechnung von 75 % des vereinbarten Entgelts.
• ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn: Verrechnung von 100 % des vereinbarten Entgelts.
Für bestätigte Dienstleistungen von Dritten gelten die Konditionen gemäss deren AGB. Entstandene Kosten werden dem Kunden verrechnet. Absagen einer Reservation von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen „Limpach’s“ schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden.
Der voraussichtliche Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der vereinbarten Raummiete und den vereinbarten Dienstleistungen, multipliziert mit der zuletzt gemeldeten Gästeanzahl. Wurden noch keine Dienstleistungen vereinbart, verrechnen wir bei der Annullation von Aperitif-Anlässen nebst der Raummiete einen Pauschalbetrag von CHF 30.- pro Person und bei Bankettanlässen CHF 100.- Person.
Annullationen während einer Pandemie
Bei einem durch die Behörden ausgesprochenen Veranstaltungsverbot wird die Reservation ohne Annullationskosten verschoben oder storniert. Ohne behördliches Veranstaltungsverbot gelten unsere allgemeinen Annullationsbedingungen.
5.2 «No Show» Annullierungen von Individualgästen
Das Limpach’s behält sich vor, bei sogenannten «No Shows» eine Umtriebs- und Entschädigungspauschale von CHF 30.00 pro Person in Rechnung zu stellen.
6. Allgemeines
„Limpach’s“ übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann „Limpach’s“ für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll diejenige gelten, welche ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Druckversion)
Aetingen, März 2023